Ein eigenes Gutachten vor der Leasingrückgabe dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs, bevor der Leasinggeber es tut. Wenn später eine Rechnung für Schäden kommt, haben Sie einen neutralen Nachweis, was normale Abnutzung war und was nicht. Ohne diesen Nachweis steht im Streitfall nur das Rückgabeprotokoll des Leasinggebers zur Verfügung.
Wie die Rückgabe abläuft
Bei Rückgabe wird das Fahrzeug begutachtet, meist durch einen Sachverständigen, den der Leasinggeber beauftragt. Er erfasst Schäden und bewertet sie. Daraus ergibt sich bei einem Kilometervertrag eine Forderung für den sogenannten Minderwert, also für Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen. Diese Forderung kommt oft erst Wochen nach der Rückgabe, wenn das Fahrzeug längst weg ist und Sie nichts mehr nachprüfen können. Bei einer Wohnungsübergabe würde niemand das Protokoll allein dem Vermieter überlassen. Bei der Leasingrückgabe ist das der Normalfall.
Normale Abnutzung oder Schaden?
Die Grenze ist der Kern fast jeden Streits. Als normale Gebrauchsspuren gelten in der Regel:
- leichte Kratzer im Lack, die sich herauspolieren lassen
- Steinschläge in üblichem Umfang an Front und Motorhaube
- Gebrauchsspuren an Sitzen, Lenkrad und Schalthebel, die dem Alter entsprechen
- Abnutzung der Reifen innerhalb der zulässigen Profiltiefe, gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter (§ 36 Abs. 2 StVZO). Viele Leasingverträge setzen eigene, höhere Werte an.
Als Schäden gelten dagegen typischerweise:
- Dellen und Beulen, Kratzer bis auf die Grundierung
- Bordsteinschäden an Felgen über das übliche Maß hinaus
- Risse, Brandlöcher, Flecken im Innenraum
- Steinschläge in der Frontscheibe im Sichtfeld
- nicht fachgerecht reparierte Unfallschäden
Wo genau die Grenze liegt, hängt vom Alter des Fahrzeugs, der Laufleistung und den Bedingungen Ihres Vertrags ab. Viele Leasinggeber stellen Schadenskataloge zur Verfügung. Lesen Sie diese vor der Rückgabe.
Was ein eigenes Gutachten bringt
- Neutraler Nachweis des Zustands am Rückgabetag. Fotos, Lackschichtmessung, Reifenprofil, Innenraum. Damit lässt sich später jede Position der Forderung prüfen.
- Einordnung jedes Schadens. Das Gutachten trennt Gebrauchsspuren von Schäden und bewertet nur das, was tatsächlich ein Minderwert ist.
- Realistische Kosten. Forderungen werden manchmal nach Neuteilpreisen berechnet, obwohl eine Smart-Repair-Reparatur ausreicht. Das Gutachten bewertet die wirtschaftlich angemessene Instandsetzung.
- Entscheidung vor der Rückgabe. Wenn das Gutachten einen Schaden feststellt, können Sie ihn vorher reparieren lassen, oft günstiger als die Forderung des Leasinggebers.
Was viele nicht wissen: die Sachverständigenklausel
Viele Leasingverträge enthalten eine Regelung für den Fall, dass Sie sich mit dem Leasinggeber nicht über den Minderwert einigen. Dann kann ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen den Fahrzeugzustand verbindlich feststellen. Lesen Sie die Rückgabebedingungen Ihres Vertrags auf diese Klausel hin, bevor Sie eine Forderung bezahlen. Öffentlich bestellt wird ein Sachverständiger von der Industrie- und Handelskammer, bei mir von der IHK Potsdam für das Sachgebiet Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Die Bestellung setzt eine Prüfung der Sachkunde und der persönlichen Eignung voraus, man muss also eine saubere Weste haben.
Der richtige Zeitpunkt
Wer mit einem eigenen Gutachten zur Rückgabe kommt, ist gut unterwegs. Ideal ist eine Begutachtung wenige Tage vor der Rückgabe, nachdem das Fahrzeug gereinigt ist. Kratzer und Dellen lassen sich auf einem verschmutzten Fahrzeug weder sicher erkennen noch dokumentieren. Bei Rückgabe sollten Sie außerdem anwesend sein und das Rückgabeprotokoll nur unterschreiben, wenn es mit Ihrer Einschätzung übereinstimmt. Abweichungen können Sie im Protokoll vermerken.
Häufige Fragen
Muss ich eine Minderwertforderung nach der Leasingrückgabe bezahlen?
Nur in der Höhe, in der tatsächlich Schäden über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus vorliegen. Prüfen Sie jede Position. Wenn Sie anderer Meinung sind, widersprechen Sie schriftlich und verweisen Sie auf Ihre eigene Dokumentation.
Gilt das auch beim Restwertvertrag?
Beim Restwertvertrag tragen Sie das Risiko, dass das Fahrzeug bei der Verwertung weniger erlöst als der kalkulierte Restwert. Hier hilft ein unabhängiges Wertgutachten, um den Verwertungserlös zu prüfen. Die Fragestellung ist eine andere als beim Kilometervertrag.
Soll ich Schäden vor der Rückgabe reparieren lassen?
Häufig ja, wenn die Reparatur günstiger ist als der zu erwartende Abzug. Ob sich das lohnt, zeigt das Gutachten. Die Reparatur muss fachgerecht sein, eine schlechte Reparatur wird bei Rückgabe erneut als Schaden gewertet.
Kann ein Gutachten auch nach der Rückgabe noch erstattet werden?
Nur eingeschränkt, weil das Fahrzeug dann meist nicht mehr zugänglich ist. Ein Sachverständiger kann dann nur die Unterlagen des Leasinggebers prüfen. Deshalb ist der Zeitpunkt vor der Rückgabe entscheidend.
Leasingrückgabe in Potsdam oder Berlin?
Melden Sie sich ein bis zwei Wochen vor dem Rückgabetermin. Dann bleibt Zeit, falls sich eine Reparatur vorher lohnt.
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Über den Autor
Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.
Mehr über Alexander BraunsdorfHinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
