Ein Unfallgutachten für ein Motorrad folgt denselben Regeln wie beim Auto, die Schadensfeststellung ist aber anspruchsvoller. Ein Motorrad hat keine Knautschzone. Kräfte, die beim Auto in Stoßfänger und Längsträger gehen, landen beim Motorrad in Gabel, Lenkkopf, Rahmen und Schwinge. Diese Schäden sieht man von außen oft nicht. Dazu kommt, dass beim Motorradunfall fast immer auch Helm und Schutzkleidung beschädigt sind, und die gehören ebenfalls ins Gutachten.
Warum sichtbare Schäden beim Motorrad wenig aussagen
Ein Sturz bei geringer Geschwindigkeit kann Verkleidung, Spiegel und Hebel zerkratzen und sonst nichts. Derselbe Sturz kann aber auch die Gabel verziehen oder den Lenkkopf verschieben. Der Unterschied zeigt sich oft erst beim Fahren: das Motorrad zieht zu einer Seite, flattert bei höherem Tempo oder steht nicht mehr gerade.
Deshalb prüft der Sachverständige beim Motorrad systematisch die tragenden Teile:
- Gabel: Standrohre auf Verzug, Gabelbrücken, Dichtungen
- Lenkkopf und Rahmen: Geometrie, Schweißnähte, Anschlagspuren
- Schwinge und Hinterradführung: Spur und Verzug
- Felgen: Rundlauf und Seitenschlag
- Motor- und Rahmenanbauteile: Halter, Fußrasten, Motorgehäuse auf Risse
Wenn der Verdacht auf Verzug besteht, ist eine Vermessung des Rahmens der sichere Weg. Ein Arzt verlässt sich nach einem Sturz auch nicht auf den Blick von außen, er röntgt. Ohne Messung bleibt die Schadenhöhe eine Schätzung, und Schätzungen werden von Versicherungen gekürzt. Ein Motorrad, das nach dem Sturz noch gerade dasteht, hat damit noch lange keine saubere Weste.
Helm und Schutzkleidung gehören ins Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung auch beschädigte Schutzkleidung ersetzen. Dazu gehören Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel und Protektoren. Beim Helm gilt eine Besonderheit: Nach einem Aufprall ist er in der Regel nicht mehr verwendbar, auch wenn außen kaum etwas zu sehen ist, weil die stoßdämpfende Innenschale aus EPS-Schaum sich bei einem Schlag dauerhaft verformt und ihre Wirkung verloren haben kann. Der Helm ist nach § 21a Abs. 2 StVO Pflicht, sein Ersatz damit keine Frage des Komforts.
Für die Bewertung brauchen Sie:
- Kaufbelege oder zumindest Hersteller, Modell und Kaufjahr
- die beschädigten Teile selbst, bitte nicht wegwerfen
- Fotos direkt nach dem Unfall, falls vorhanden
Bei der Erstattung wird oft ein Abzug für das Alter der Kleidung vorgenommen. Wie hoch der ausfällt, hängt vom Zustand und Alter ab. Das ist Teil der Schadensbezifferung im Gutachten.
Totalschaden kommt beim Motorrad schneller
Ein Motorrad erreicht die Totalschadengrenze früher als ein Pkw. Wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert übersteigen. Bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts darf unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem repariert werden, wenn Sie das Motorrad behalten und fachgerecht instand setzen lassen. Ersatzteile für Gabel, Rahmen und Verkleidung sind im Verhältnis zum Fahrzeugwert teuer, und bei älteren Maschinen übersteigen die Reparaturkosten schnell den Wiederbeschaffungswert. Bei gefragten Modellen, Umbauten oder Youngtimern liegt der Wiederbeschaffungswert dagegen oft höher, als eine pauschale Online-Bewertung ausweist. Zubehör wie Koffersysteme, Auspuffanlagen oder Fahrwerksteile muss im Gutachten einzeln erfasst werden, sonst geht es bei der Wertermittlung verloren.
Nutzungsausfall und Wertminderung beim Motorrad
Auch für Motorräder gibt es eigene Tabellen zur Nutzungsausfallentschädigung, gestaffelt nach Fahrzeugklasse. Nutzungsausfall kann verlangt werden, wenn Sie das Motorrad während der Reparatur nicht nutzen können und es tatsächlich genutzt hätten. Bei Motorrädern, die nur in der Saison gefahren werden, spielt der Zeitpunkt des Unfalls eine Rolle. Eine Wertminderung kommt in Betracht, wenn tragende Teile betroffen waren und das Motorrad beim Verkauf als Unfallfahrzeug angegeben werden muss.
Was Sie nach einem Motorradunfall tun sollten
- Motorrad nicht weiterfahren, wenn Gabel, Lenkung oder Bremsen betroffen sein könnten.
- Fotos machen: Unfallstelle, Endlage, Schäden am Motorrad, Schäden an der Kleidung.
- Schutzkleidung aufbewahren, nicht reinigen und nicht entsorgen.
- Sachverständigen beauftragen, bevor die Werkstatt etwas zerlegt oder tauscht.
- Keine Reparatur in Eigenregie vor der Begutachtung, auch nicht bei Kleinteilen.
Häufige Fragen
Wer zahlt das Gutachten nach einem Motorradunfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Sachverständigen, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Diese Grenze ist beim Motorrad wegen der versteckten Schäden schnell überschritten.
Muss ich einen beschädigten Helm ersetzen lassen?
Nach einem Aufprall sollte ein Helm nicht weiter benutzt werden, auch wenn äußerlich kaum etwas zu sehen ist. Bei unverschuldetem Unfall gehört der Ersatz zum Schaden, den die gegnerische Versicherung zahlt.
Erkennt eine Werkstatt einen verzogenen Rahmen?
Eine Fachwerkstatt erkennt deutliche Schäden. Leichte Verformungen an Rahmen oder Gabel lassen sich aber nur durch Messung sicher feststellen. Für das Gutachten ist die Messung die belastbare Grundlage.
Gilt das auch für Roller und Leichtkrafträder?
Ja. Für Roller, Leichtkrafträder und Mopeds gelten dieselben Grundsätze. Wegen des geringeren Fahrzeugwerts ist dort die Bagatellgrenze genauer zu prüfen.
Motorradunfall in Potsdam, Berlin oder Brandenburg?
Ich begutachte Motorräder und Roller in Potsdam oder vor Ort bei Ihnen. Bringen Sie Helm und Schutzkleidung mit, beides gehört ins Gutachten.
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Über den Autor
Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.
Mehr über Alexander BraunsdorfHinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
