Ein Wertgutachten für einen Oldtimer oder Youngtimer ermittelt nicht einen Wert, sondern je nach Zweck einen von drei: den Marktwert, den Wiederbeschaffungswert oder den Wiederherstellungswert. Welcher davon im Gutachten stehen muss, hängt davon ab, wofür Sie es brauchen. Für den Verkauf zählt der Marktwert, für die Versicherung meist der Wiederbeschaffungswert, und für ein aufwendig restauriertes Fahrzeug kann der Wiederherstellungswert die einzige realistische Größe sein.
Die drei Wertbegriffe
Marktwert. Der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug in vergleichbarem Zustand zwischen Privatleuten erzielt wird. Grundlage sind tatsächliche Verkäufe und Angebote, bereinigt um Ausreißer. Der Marktwert ist die Bezugsgröße für Kauf, Verkauf, Erbschaft und Schenkung.
Wiederbeschaffungswert. Der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem Händler zu kaufen. Er liegt in der Regel über dem Marktwert, weil Händlerspanne und Gewährleistung eingepreist sind. Versicherungen und Gerichte arbeiten im Schadenfall mit dem Wiederbeschaffungswert.
Wiederherstellungswert. Die Kosten, die nötig wären, um ein Fahrzeug in den Zustand zu versetzen, in dem es sich befindet. Er wird relevant, wenn es für ein Fahrzeug keinen Markt mit Vergleichsangeboten gibt: Einzelstücke, seltene Modelle, Fahrzeuge mit dokumentierter Vollrestaurierung. Bei Gebäuden ist das seit Langem üblich: Wo es kein vergleichbares Haus gibt, rechnet der Bausachverständige über die Herstellungskosten. Beim Oldtimer gilt dieselbe Logik. Der Wiederherstellungswert kann deutlich über dem Marktwert liegen.
Wie die Zustandsnote entsteht
Bei Oldtimern hat sich ein Notensystem von 1 bis 5 durchgesetzt. Note 1 steht für einen makellosen Spitzenzustand, Note 5 für ein restaurierungsbedürftiges Fahrzeug. Die meisten gefahrenen Oldtimer liegen zwischen Note 2 und 3.
Die Note ist keine Gesamteinschätzung auf den ersten Blick. Der Sachverständige bewertet Baugruppe für Baugruppe:
- Karosserie und Unterboden, Rost, Spaltmaße, frühere Reparaturen
- Lack, Chrom und Zierteile
- Innenraum, Polster, Himmel, Armaturen
- Motor, Getriebe, Fahrwerk, Bremsen
- Elektrik und Originalität der Bauteile
Aus den Einzelbewertungen ergibt sich die Gesamtnote. Eine halbe Note Unterschied kann beim Wert mehrere tausend Euro ausmachen. Deshalb gehört zu jedem Oldtimer-Gutachten eine ausführliche Fotodokumentation, die die Note nachvollziehbar macht.
Originalität und Historie
Bei Oldtimern und Youngtimern beeinflusst die Originalität den Wert stark. Matching Numbers, also übereinstimmende Fahrgestell- und Motornummern, Originallack, Erstauslieferungsunterlagen und ein lückenloses Scheckheft steigern den Wert. Umbauten können ihn senken oder, bei zeitgenössischem Tuning, auch erhöhen. Ein Fahrzeug mit lückenlos belegter Geschichte hat eine saubere Weste, und die zahlt sich beim Wert aus. Bringen Sie zur Begutachtung alles mit, was die Geschichte des Fahrzeugs belegt: Rechnungen, Restaurierungsberichte, alte Fahrzeugbriefe, Fotos, bei DDR-Fahrzeugen auch den alten Kfz-Brief der Volkspolizei, falls er noch vorhanden ist.
Youngtimer: Wert im Wandel
Youngtimer, also Fahrzeuge zwischen etwa 20 und 30 Jahren, sind schwerer zu bewerten als klassische Oldtimer. Viele Modelle bewegen sich gerade vom Gebrauchtwagen zum Sammlerfahrzeug. Online-Bewertungsportale bilden das oft nicht ab und liefern Werte, die eher zum Gebrauchtwagen passen. Was gerade gesucht wird, sehe ich nicht nur in Marktdaten: Meine Meisterschüler an der Handwerkskammer Potsdam bringen jedes Jahr mit, welche Modelle in den Werkstätten ankommen und wofür plötzlich Teile knapp werden. Für die Versicherung oder einen Verkauf führt eine reine Online-Bewertung schnell zu einem zu niedrigen Wert.
Wertgutachten ist nicht Oldtimergutachten
Häufig verwechselt: Das Oldtimergutachten nach § 23 StVZO ist die Voraussetzung für das H-Kennzeichen. Es prüft, ob das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist (§ 2 Nr. 22 FZV), weitgehend original und in gutem Erhaltungszustand ist. Ein Fahrzeug mit Erstzulassung 1996 kann also frühestens 2026 ein H-Kennzeichen bekommen. Ein Wert wird dabei nicht ermittelt. Das Wertgutachten dagegen beziffert den Wert. Für die Oldtimer-Versicherung brauchen Sie in der Regel das Wertgutachten, für das H-Kennzeichen das Oldtimergutachten.
Häufige Fragen
Wie lange ist ein Oldtimer-Wertgutachten gültig?
Ein Wertgutachten hat kein festes Ablaufdatum. Es beschreibt den Wert zum Stichtag der Begutachtung. Viele Oldtimer-Versicherer verlangen eine Aktualisierung nach einigen Jahren. Welcher Zeitraum gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.
Reicht eine Kurzbewertung für die Versicherung?
Das hängt vom Versicherer ab. Für einen vereinbarten Wert verlangen die meisten Oldtimer-Versicherer ein vollständiges Wertgutachten mit Zustandsnote und Fotodokumentation.
Muss das Fahrzeug fahrbereit sein?
Nein. Auch nicht fahrbereite Fahrzeuge und Restaurierungsobjekte lassen sich bewerten. Die Begutachtung findet dann am Standort des Fahrzeugs statt.
Was kostet ein Wertgutachten für einen Oldtimer?
Die aktuellen Honorare finden Sie auf der Seite Honorar.
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Über den Autor
Alexander Braunsdorf ist Kfz-Meister, Diagnosetechniker und von der IHK Potsdam öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung. Seit 2008 unterrichtet er an der Handwerkskammer Potsdam, seit 2010 in der Kfz-Meisterschule und im Prüfungsausschuss. Er erstattet Gutachten für Privatpersonen, Gerichte und Behörden in Potsdam, Berlin und Brandenburg.
Mehr über Alexander BraunsdorfHinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
